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Häufig gestellte Fragen

Wie läuft ein Erstgespräch ab?

Im Erstgespräch nehmen wir uns Zeit, Sie und Ihr Anliegen genauer zu verstehen. Dabei schauen wir uns gemeinsam die Vorgeschichte Ihres Anliegens an und besprechen zusammen, welche Form der Beratung oder Behandlung für Sie am besten passt.


Nach dem Erstgespräch entscheiden wir gemeinsam, ob Sie Sich gut aufgehoben fühlen und eine individuelle Einzelberatung in Anspruch nehmen wollen. Bei Bedarf helfen wir Ihnen auch dabei, andere Ansprechpartner im Gesundheitssystem zu finden (z.B. Erziehungsberatung, Familientherapie, Psychotherapie).


Für die individuell vereinbarten Termine haben Sie bei uns eine persönliche Ansprechpartnerin. Das Gespräch dauert ca. 30-90 Minuten. Wir bieten auch aufsuchende Beratungsgespräche an. So können Sie z.B. ganz flexibel auf Schlaf-, Spiel- und Stillbedürfnisse bei Ihrem Baby eingehen ohne unter Stress zu geraten.

Unterliegen Sie der Schweigepflicht?

Ja! Als Diplom-Psychologinnen unterliegen wir der Schweigepflicht betreffend aller Informationen, die wir von Ihnen und über Sie erhalten haben. Sollte im Laufe der Beratung/ Behandlung ein Informationsaustausch, etwa mit MitbehandlerInnen (beispielsweise FachärztInnen, PsychotherapeutInnen) oder auch Angehörigen angezeigt sein, so kann dieser nur stattfinden, wenn wir zuvor durch Sie von unserer Schweigepflicht gegenüber dieser konkreten Person entbunden wurden.

Zu Supervisions- und Intervisionszwecken arbeiten wir zu zweit, auch wenn Sie nur eine persönliche Ansprechpartnerin haben sollten. Diese Zusammenarbeit im Team dient vorwiegend der Qualitätssicherung und bietet für Sie die Option auf unverbindliche Vertretungsangebote im Falle von Krankheits- oder Urlaubszeiten. Hierfür benötigen wir ebenfalls eine Schweigepflichtsentbindung von Ihnen, welche wir i.d.R. zu Beginn der Beratung einholen.

Kann ich die Kosten bei der Krankenversicherung erstatten lassen?

Psychologische Beratungen sowie Psychotherapie nach Heilpraktikergesetz finden außerhalb des Systems der gesetzlichen Krankenversicherung statt. Gesetzlich Krankenversicherte erhalten deshalb grundsätzlich keine Erstattung der Behandlungskosten seitens ihrer Krankenkasse.


Es gibt in Ausnahmefällen die Möglichkeit, dass Ihre gesetzliche Krankenkasse die Kosten für eine psychotherapeutische Behandlung nach Heilpraktikergesetz übernimmt. Hierfür müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Eine solche Beantragung muss vor Beginn der Therapie erfolgen, da keine rückwirkende Erstattung möglich ist.

Die meisten psychologischen Beratungen und psychotherapeutischen Behandlungen nach Heilpraktiker Gesetz erfolgen daher auf Selbstzahlerbasis. Dies ist für Sie mit einer Reihe von Vorteilen verbunden:


  • Informationen bleiben vertraulich: Wir sind nicht verpflichtet, Informationen über Selbstzahler an irgendwelche Dritte wie z.B. Krankenversicherungen weiterzugeben.

  • Kürzere Wartezeiten: Das Warten auf mögliche Kostenzusagen entfällt. Eine Terminreservierung ist in der Regel schnell und unkompliziert möglich.

  • Keine Diagnosen notwendig: Für psychologische Beratungen oder psychotherapeutische Behandlungen nach Heilpraktikergesetz erfasst die Krankenversicherung keine Diagnosen oder Behandlungsdaten. Dies ist z.B. zu Ihrem Vorteil bei Gesundheitsprüfungen für Berufsunfähigkeitsversicherung, Lebensversicherung oder Verbeamtung.

  • Die volle Auswahl: Ihre Beratung/ Behandlung ist nicht an einen Leistungskatalog der Krankenversicherung geknüpft. Damit erhalten Sie genau die Methoden, die uns aufgrund unserer fachlichen und wissenschaftlichen Ausbildung zur Verfügung stehen.

  • Kosten absetzen: Die entstandenen Kosten können Sie als außergewöhnliche Belastung bei Ihrer Steuererklärung geltend machen.

Haben Sie weitere Fragen?
Dann melden Sie Sich bei uns über das Kontaktformular.
Wir helfen Ihnen gern weiter!

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