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Wann brauche ich eine Psychotherapie?

Aktualisiert: 22. Feb. 2023

Hinweis: Wir können Ihnen bei relativ-einfach.com KEINE krankenkassenfinanzierte psychologische Psychotherapie anbieten. Hierfür können Sie sich bei niedergelassenen Kolleg:innen mit Kassensitz anmelden und auf eine Warteliste setzen lassen. Die Wartezeit beträgt je nach Auslastung ca. 3-6 Monate.


Eine ambulante Psychotherapie ist eine Heilbehandlung, die in Deutschland allen gesetzlich versicherten Patient:innen zusteht, die

  • eine klinisch relevante und behandlungsbedürftige psychische Erkrankung haben

  • eine ausreichend günstige Prognose auf Besserung haben

Klinisch relevant und behandlungsbedürftig heißt an der Stelle, dass Sie subjektives Leiden und Beeinträchtigung erleben. Eine Schlangenphobie ist beispielsweise nicht behandlungsbedürftig, wenn sie nur milde ausgeprägt ist und Sie in einer deutschen Großstadt leben ohne Kontakt zu Schlangen haben zu müssen. Behandlungsbedürftig wäre sie aber, wenn Sie beispielsweise in einem Zoo arbeiten und so starke Ängste erleben würden, dass Sie täglich enorme Umwege auf sich nehmen müssten, dass Sie ihre Arbeit nicht so gut verrichten können, wie sie eigentlich wollen und sich deshalb z.B. häufig lieber krankschreiben lassen.


Eine ausreichend günstige Prognose auf Besserung meint, dass die Krankenkassen wissen möchten, ob sich die Kosten für die Behandlung lohnen. Das trifft zu, wenn es sich um eine wirksame Behandlungsmethode handelt (z.B. Verhaltenstherapie bei Schlangenphobie), Sie nicht schon mehrere erfolglose Psychotherapie-Behandlungen in der näheren Vergangenheit hatten und Sie selbst motiviert und dazu in der Lage sind, zur Psychotherapie zu gehen (z.B. offen für therapeutische Unterstützung sein, selbständig den Weg bewältigen können oder die Sprache ausreichend verstehen).


Ist die Prognose ungünstig, obwohl eine klinisch relevante und behandlungsbedürftige Erkrankung vorliegt, gibt es im deutschen Gesundheitssystem außerdem eine Vielzahl an Alternativen, z.B. rein medikamentöse Behandlung, Selbsthilfegruppen, aufsuchende Hilfe, Unterstützung durch den Sozialpsychiatrischen Dienst (SPDI), stationäre oder teilstationäre Behandlungsangebote.

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