Ja! Als Diplom-Psychologinnen unterliegen wir der Schweigepflicht betreffend aller Informationen, die wir von Ihnen und über Sie erhalten. Sollte im Laufe der Beratung/ Behandlung ein Informationsaustausch, etwa mit MitbehandlerInnen (beispielsweise FachärztInnen, PsychotherapeutInnen) oder auch Angehörigen angezeigt sein, so kann dieser nur stattfinden, wenn wir zuvor durch Sie von unserer Schweigepflicht gegenüber dieser konkreten Person entbunden wurden. Zu Supervisions- und Intervisionszwecken arbeiten wir zu zweit, auch wenn Sie nur eine persönliche Ansprechpartnerin haben sollten. Diese Zusammenarbeit im Team dient vorwiegend der Qualitätssicherung und bietet für Sie die Option auf unverbindliche Vertretungsangebote im Falle von Krankheits- oder Urlaubszeiten. Hierfür benötigen wir ebenfalls eine Schweigepflichtsentbindung von Ihnen, welche wir i.d.R. zu Beginn der Beratung einholen.
Unterliegen Sie der Schweigepflicht?
Aktualisiert: 22. Feb. 2023
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