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Was zahlt die Krankenkasse?

Aktualisiert: 22. Feb. 2023

Psychologische Beratungen sowie Psychotherapie nach Heilpraktikergesetz finden außerhalb des Systems der gesetzlichen Krankenversicherung statt. Gesetzlich Krankenversicherte erhalten deshalb grundsätzlich keine Erstattung der Behandlungskosten seitens ihrer Krankenkasse. Es gibt in Ausnahmefällen die Möglichkeit, dass Ihre gesetzliche Krankenkasse die Kosten für eine psychotherapeutische Behandlung nach Heilpraktikergesetz übernimmt. Hierfür müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Eine solche Beantragung muss vor Beginn der Therapie erfolgen, da keine rückwirkende Erstattung möglich ist. Die meisten psychologischen Beratungen und psychotherapeutischen Behandlungen nach Heilpraktiker-Gesetz erfolgen daher auf Selbstzahlerbasis. Dies ist für Sie mit einer Reihe von Vorteilen verbunden:

  • Informationen bleiben vertraulich: Wir sind nicht verpflichtet, Informationen über Selbstzahler an irgendwelche Dritte wie z.B. Krankenversicherungen weiterzugeben.

  • Kürzere Wartezeiten: Das Warten auf mögliche Kostenzusagen entfällt. Eine Terminreservierung ist in der Regel schnell und unkompliziert möglich.

  • Keine Diagnosen notwendig: Für psychologische Beratungen oder psychotherapeutische Behandlungen nach Heilpraktikergesetz erfasst die Krankenversicherung keine Diagnosen oder Behandlungsdaten. Dies ist z.B. zu Ihrem Vorteil bei Gesundheitsprüfungen für Berufsunfähigkeitsversicherung, Lebensversicherung oder Verbeamtung.

  • Die volle Auswahl: Ihre Beratung/ Behandlung ist nicht an einen Leistungskatalog der Krankenversicherung geknüpft. Damit erhalten Sie genau die Methoden, die uns aufgrund unserer fachlichen und wissenschaftlichen Ausbildung zur Verfügung stehen.

  • Kosten absetzen: Die entstandenen Kosten können Sie als außergewöhnliche Belastung bei Ihrer Steuererklärung geltend machen.




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